ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Touristische Buchungen

 
 

MIETOBJEKT

Vermietet wird das Objekt (Mietwohnwagen oder See-, Seewiesen,- große Bach-, Bach- oder Zelt-Parzelle oder ein Stellplatz auf der Zeltwiese), wie in der Optionsreservierung bzw. in der Buchungsbestätigung genannt.

Wir behalten uns die belegungsoptimierte Verschiebung auf ein anderes Objekt vor. Selbstverständlich sind wir immer bemüht Ihren Platz/Objektwunsch zu berücksichtigen.

 

ANREISE UND ABREISE

Das Mietverhältnis beginnt und endet an den in der Buchungsbestätigung genannten Daten.

Alle Parzellen, sowie ein Stellplatz auf der Zeltwiese können am Anreisetag ab 14h übernommen werden und sind am Abreisetag bis spätestens 11h zu räumen.

Mietwohnwägen können am Anreisetag ab 15h übernommen werden und sind am Abreisetag bis 11h zu verlassen. 

Bei Anreisen nach 18h sind die Mitarbeiter von Camping Ambach am See durch eine E-Mail (urlaub@camping-ambach.de) zu informieren, weil die reservierte Parzelle bzw. der Mietwohnwagen sonst weitervermietet wird.

 

ANZAHLUNGSKONDITIONEN

I.      Mietwohnwägen

50% des Rechnungsbetrags; zahlbar sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung

50% des Rechnungsbetrags; zahlbar bis spätestens 15 Tage vor Anreisedatum

II.     Parzellen (bzw. Stellplatz auf Zeltwiese)

1 – 3 Übernachtungen: 100% des Mietpreises; zahlbar sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung

Ab 4 Übernachtungen: 50% des Mietpreises; zahlbar sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung

 

STORNO- / RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN

I.      Mietwohnwägen

Für den Fall eines Rücktritts vom Mietvertrag gelten folgende Gebühren als vereinbart:

·       Bei einem Rücktritt von 41 und mehr Tagen vor Anreisedatum wird die geleistete Anzahlung rückerstattet.

·       Bei einem Rücktritt zwischen 40 und 20 Tagen vor Anreisedatum werden 50% vom Mietpreis berechnet.

·       Bei einem Rücktritt von 19 Tagen und weniger vor Anreisedatum werden 100% vom Mietpreis berechnet.

·       Der Rücktritt hat in jedem Fall per E-Mail an office@camping-ambach.de zu erfolgen.

·       Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist die Rechnungssumme für den kompletten reservierten Zeitraum vom Gast zu zahlen.

II.            Parzellen

Für den Fall eines Rücktritts vom Mietvertrag gelten folgende Gebühren als vereinbart:

·       Bei einem Rücktritt bis zu 19 Tagen vor Anreisedatum wird Ihnen die Anzahlung rückerstattet.

·       Bei einem Rücktritt von 18 Tagen und weniger vor Anreisedatum wird die Anzahlung einbehalten.

·       Der Rücktritt hat in jedem Fall per E-Mail an office@camping-ambach.de zu erfolgen.

·       Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist die Rechnungssumme für den kompletten reservierten Zeitraum vom Gast zu zahlen.

 

 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

I.      Mietwohnwägen

Der Mietwohnwagen darf nur von der angegebenen Anzahl der in der Anmeldung aufgeführten Personen genutzt werden.

Der Mieter hinterlegt bei Anreise eine Kaution in Form einer Kreditkartenreservierung in Höhe von 250€.  Diese wird nur im Falle einer notwendigen Regulierung in Höhe des Schadens abgerufen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwohnwagen und das Inventar, sowie die Campingplatzanlage während des Aufenthaltes pfleglich zu behandeln. Er haftet für sich und seine Mitreisenden als Gesamtschuldner. Der Mieter ist verpflichtet ohne Aufforderung auf fehlende oder beschädigte Sachen hinzuweisen.

Bei Beginn des Mietverhältnisses muss der Mieter den Mietwohnwagen durchgehen und sich von der Vollständigkeit des Inventars überzeugen. Am Abreisetag wird der Mietwohnwagen von einem Mitarbeiter auf Vollständigkeit des Inventars überprüft.

Der Mieter übernimmt den Mietwohnwagen im sauberen Zustand und hat ihn bei seiner Abreise in besenreinem Zustand zu übergeben. Die Bettwäsche ist abzuziehen.

Hunde und andere Haustiere sind in den Mietwohnwägen nicht gestattet.

Rauchen ist in den Wohnwägen und Vorzelten strengstens verboten.

II.     Parzellen

Der Campingplatz, sowie die Parzelle bzw. der Stellplatz auf der Zeltwiese darf nur von der angegebenen Anzahl der in der Anmeldung aufgeführten Personen genutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Campingplatzanlage während des Aufenthaltes pfleglich zu behandeln. Er haftet für sich und seine Mitreisenden als Gesamtschuldner.

Auf dem Ihnen zugewiesene Standplatz darf nur das angemeldete Fahrzeug oder Zelt stehen. Zusätzliche Fahrzeuge oder Zelte müssen im Büro freigegeben werden und sind gebührenpflichtig.

Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

Der Standplatz ist sauber zu halten. Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen.

Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien und ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden. Ausgenommen sind luftdurchlässige Gittermatten.

Der Stromverbrauch wird täglich mit einer Pauschale, die im Mietpreis inbegriffen ist, abgerechnet. Darin enthalten sind 5 kWh. Diese Menge Strom ist ausreichend für die Inbetriebnahme von alltäglichen Gegenständen, wie z.B. Kaffeemaschine, Mobilteile laden, etc.

Der Mehrverbrauch wird bei Abreise ermittelt und mit 0,75 € pro verbrauchter kWh in Rechnung gestellt.

 

Preise

Wir behalten uns das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Änderung unserer Preiskalkulation zugrunde liegt.

 

PLATZORDNUNG

Für alle touristischen Gäste und Dauercamper gilt die Platzordnung von Camping Ambach am See

 

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Amtsgericht Wolfratshausen-Bad Tölz.